| Beraten, gestalten & viel, viel mehr
Notarfachangestellte arbeiten im Mittelpunkt des Geschehens
Ob Hauskauf, Unternehmensgründung, Vereinsangelegenheiten, Ehevertrag, Testament, Patientenverfügung oder die Übertragung von Grundeigentum: Notare sind bei vielen komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten unerlässlich. Der Notar – als Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes – ist im Unterschied zu einem Rechtsanwalt nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Berater und Betreuer aller Beteiligten. Wie das sicherlich nicht immer einfache Prinzip des Interessenausgleichs in der Notariatspraxis funktioniert, weiß Anja Preusche, Notarfachangestellte im Notariat Heckschen & van de Loo in Dresden: „Wir suchen nach dem goldenen Mittelweg, nach der optimalen Lösung, die für beide Parteien akzeptabel ist.“ Und wer schon einmal versucht hat, im Freundeskreis zwischen zwei Fronten stehend loyal zu vermitteln, weiß, diese Aufgabe ist nicht ohne. Sie ist aber reizvoll und entpuppt sich als eine wahrhaft spannende Herausforderung. Und wie funktioniert’s? Mit ganz viel Feingefühl und sozialer Kompetenz, mit Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein. Anja fügt zusätzlich fundiertes Rechts- und Notariatswissen hinzu. Um Fehler und die daraus folgenden teils erheblichen Konsequenzen zu vermeiden, arbeitet sie akkurat und präzise. Die Anerkennung und Zufriedenheit der Mandantschaft und natürlich ihrer Chefs sind ihr dabei immer wieder Ansporn.
Als Notarfachangestellte unterstützt Anja die beiden Notare auf vielfältige Weise. „Bei uns wird großer Wert darauf gelegt, dass die Azubis Kenntnisse von allen Bereichen eines Notariats erhalten“, versichert sie. Dazu gehören ganz allgemein das Vorbereiten von Urkunden und Besprechungsterminen, das Abwickeln von Urkundsgeschäften, die Büroorganisation, Recherchearbeiten, Telefondienst und natürlich der Schriftverkehr.
„Ich habe mich auf den Bereich Grundstücksrecht und Bauträgerwesen spezialisiert“, erläutert die 26-jährige, sympathische, junge Frau. Für den Erwerb von Grundeigentum schreibt der Gesetzgeber bindend den Gang zum Notar vor. Denn solch eine Kaufabwicklung ist für den Laien unüberschaubar und voller Stolperfallen. Er soll damit auch vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Das Hinzuziehen eines Notars verhindert außerdem durch dessen objektive, fachkundige, vorausschauende und rechtlich präzise Gestaltung des Urkundeninhalts von vornherein das Entstehen künftiger Rechtsstreitigkeiten. „Ich kümmere mich um die Vertragsgestaltung und arbeite dafür u. a. als Arbeitserleichterung eine Checkliste ab. Ich bespreche mich mit den Klienten, erfrage, was wie gewünscht und worauf Wert gelegt wird. Wir beraten und zeigen die verschiedenen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten auf, schlichten gegebenenfalls. Ich telefoniere mit Behörden, regle die Eintragung der sogenannten Grundschuld, die bei der Aufnahme eines Bankdarlehens als Sicherheit für den Kreditgeber im Grundbuch eines Grundstücks vermerkt wird, prüfe die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen, sehe alle Objektunterlagen ein und nehme sie im Vertrag auf“, zählt sie auf und fasst zusammen: „Ich versuche alles, was mit dem Kaufvertrag oder dem Bauträgervertrag zusammenhängt, reibungslos vorzubreiten. Dann kann die Beurkundungsverhandlung des Notars mit den Klienten erfolgen. Sie endet mit der Unterschriftsleistung aller Urkundsbeteiligten vor den Augen des Notars, der selbst zuletzt unterschreibt.“ Anja versichert: „Kein Kaufvertrag gleicht dem anderen. Auf Grund von Gesetzesänderungen muss vieles immer wieder angepasst werden. In meinem Beruf hört man nicht auf zu lernen und das ist das Schöne.“
Von Steffi Mrosek |