Die Rauchschwaden vom Silvesterfeuerwerk haben sich verzogen. Der Kater ist auskuriert. Die guten Vorsätze sind noch frisch. Was das neue Jahr wohl bringen mag? Auf jeden Fall eine Menge neuer Gesetze und Regelungen, die am 1. Januar in Kraft getreten sind. Die wichtigsten für Azubis, Studenten und Berufseinsteiger findet ihr hier:
Mehr Futter fürs Portemonnaie Ab Januar steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Waren es im letzten Jahr noch 9,19 EUR pro Stunde, gibt es ab sofort mindestens 9,35 EUR. Das gilt übrigens auch für Studentenjobs. Manche Berufsgruppen wie Dachdecker, Elektriker, Gebäudereiniger oder Pflegekräfte haben ihre eigenen Mindestlöhne, von denen die allermeisten ebenfalls erhöht wurden. Und auch für Azubis gibt es jetzt eine „ausbalancierte und unbürokratische Mindestvergütung“. So steht es im Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Sie beträgt im ersten Lehrjahr 515 EUR pro Monat und erhöht sich um 18 Prozent im zweiten, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Lehrjahr. Damit auch Studierende nicht zu kurz kommen, wurde 2019 eine BAföG-Reform beschlossen. Anstatt 735 EUR gibt es nun maximal 861 EUR im Monat. Außerdem, so sagt jedenfalls das Bundesministerium für Bildung und Forschung, soll die Reform dazu beitragen, dass „jetzt noch mehr junge Menschen ihre Ausbildungsträume verwirklichen“ können.
Übung macht den Meister Für zwölf Handwerksberufe wird die alte Volksweisheit ab 2020 wieder zur Pflicht – genauer gesagt zur Meisterpflicht. Denn nachdem diese im Jahre 2004 für 53 Handwerke aufgehoben wurde, gilt sie seit diesem Jahr wieder für die folgenden Berufe:
Konkret bedeutet das: Wer in einem dieser Berufe sein eigenes Unternehmen gründen will, weder Techniker noch Hochschulabsolvent ist und keinen Meister einstellen will, muss selbst nochmal die Schulbank drücken und eine Meisterprüfung ablegen. Je nachdem, ob sie neben dem Beruf oder in Vollzeit durchgeführt wird, dauert die Vorbereitung darauf zwischen vier Monaten und drei Jahren.
Guter Grund, zu gründen Apropos Unternehmensgründung: Wer eine berufliche Selbstständigkeit erstmal Schritt für Schritt nebenbei aufbauen will, dem kommt die neue Untergrenze für die Kleinunternehmerregelung zugute. Bei weniger als 22.000 EUR Umsatz im Jahr (bisher 17.500 EUR) können sich die Unternehmer vom Ausweisen und Abführen der Umsatzsteuer befreien lassen. Das zeigt vor allem Wirkung, wenn man seine Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkauft. Denn dann enthält der Verkaufspreis nicht die üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer, die normalerweise zum Finanzamt wandern. Stattdessen bleibt das gesamte Geld auf dem eigenen Konto. Der Haken: Wer die Kleinunternehmerregelung wählt, darf sich auch keine Mehrwertsteuer für seine Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückholen.
Von der Uni in den Kreissaal Der bisherige Ausbildungsberuf „Hebamme / Entbindungspfleger“ wird akademisch. Nach der Übergangszeit bis 2022 wird die Ausbildung in den Hebammenschulen vollständig durch ein duales Studium ersetzt. Das schließt mit staatlicher Prüfung ab und wird vergütet.
Digitalisierung jetzt auch auf Rezept Die digitale Welt hat viele Vorzüge. Ein paar davon sind nun auch im Gesundheitswesen angekommen. Ab 2020 gilt das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“. Danach kann ein Arzt nun auch Gesundheits-Apps verschreiben. Blutzucker am Smartphone dokumentieren oder sich an die Medikamenteneinnahme erinnern lassen, zahlt nun die Krankenkasse. Und auch der Gang zum Arzt ist im 21. Jahrhundert angekommen. Denn Videosprechstunden sollen bald zum Alltag gehören. Wer nicht unbedingt körperlich anwesend sein muss, spart sich das lange Herumsitzen in überfüllten Wartezimmern. Und noch ein kleiner Ausblick: Ab 2022 soll dann auch der „gelbe Schein“ digital werden. Die Krankschreibung zum Arbeitgeber schicken, ist dann Schnee von gestern. Denn die Personalabteilung ruft diese einfach am Computer bei der Krankenkasse ab.
Versorgungslücken schließen Frauenquote ist mittlerweile ein alter Hut. Jetzt gibt es Landarztquote. Zumindest in Bayern. Wer sich nach Studienende für mindestens zehn Jahre als Hausarzt in eine medizinisch unterversorgte Region des Freistaates verpflichtet, hat auch ohne einen Durchschnitt von 1,0 auf dem Abi-Zeugnis Chancen auf einen Studienplatz in Deutschlands größtem Bundesland. Denn um gerade in ländlichen Regionen die medizinische Versorgung sicherzustellen, werden jedes Jahr rund 110 Studienplätze für den „Bergdoktor“ von morgen reserviert. Übrigens: Auch Nordrhein-Westfalen soll eine Landarztquote bekommen und in Sachsen wird sie aktuell diskutiert.
Text: Kai Dürfeld | Foto: Klaus Eppele (fotolia.com)