Patentanwält:in
Auf einen Blick
Vertritt Mandanten bei Patentanmeldungen und gewerblichen Schutzrechten
5679
€
-
7450
€
Einstiegsgehalt (brutto/Monat)
Branchen:
Tätigkeiten:
Ausbildungsweg
Mindestvorrausetzung
-
Alle Möglichkeiten
Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Fachabitur, Abitur
Bildungsweg
-
Dauer
Abschluss
-
Studienweg
Vorraussetzung
Abitur
Bildungsweg
Master Naturwissenschaft/Ingenieur + Patentanwaltsausbildung
Dauer
7
Abschluss
Patentanwaltsprüfung
Mit freundlicher Unterstüzung von unserem Partner
Was macht ein:e Patentanwält:in?
Patentanwälte sind Schutzrechtsexperten. Sie brillieren mit technischem Verständnis und Formulierfähigkeit. „Ein Patent ist eine Urkunde, die dem Erfinder bzw. Inhaber das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Recht auf Alleinnutzung seiner Innovation einräumt und der Konkurrenz die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung verbietet. Es ist für die Erfinder – Ingenieure oder Naturwissenschaftler – eine Art Belohnung dafür, dass sie ihr Wissen nicht geheim halten, sondern öffentlich machen, sodass quasi niemand das Rad doppelt erfinden muss“, erklärt Dr. Martin Kidszun, promovierter Physiker und Patentanwalt in der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Viering, Jentschura & Partner mbB in Dresden.
Der Patentinhaber erhält 20 Jahre das Schutzrecht und damit das Monopol auf seine Erfindung und kann diese z. Dazu gehören u. a. Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster.“ Solch eine Patentanmeldung umfasst Beschreibungen, Zeichnungen bzw. Schemata zum Veranschaulichen der Erfindung. Sie wird beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Dort wird geprüft, ob die Erfindung, oder auch nur ein Teil davon, das Zeug zum Patent hat. Je nachdem wie der Prüfer entscheidet, wird der Schutzumfang festgelegt. Das Herzstück einer Patentanmeldung sind die Patentansprüche. Diese fassen die wichtigsten Merkmale einer Erfindung zusammen. So viel zur Theorie. Nun zur Praxis.
Dieses technische Wissen gilt es dann, in Worte zu fassen. Möglichst knapp, präzise, zweifelsfrei und damit den Schutzbereich sichernd. Als Berufseinsteiger merkt man, dass man Sprache unbedacht benutzt, so, wie man sie im Alltag verwendet. Das Unbedachte ist für das Patent risikoreich“, weiß Martin. Am Anfang kam es deshalb schon mal vor, dass er sich tagelang den Kopf zerbrach und überlegte, wie er den Patentanspruch – neu und erfinderisch – in einen Satz fasst, der genau das aussagt, was er meint. „Aber keine Angst, das ist learning by doing. In der Kanzlei wird man nicht allein gelassen.“
Im Gegenteil, ihm stand und steht immer noch ein erfahrenes Team aus Patentanwälten und Patentanwaltsfachangestellten zur Seite, das sein Wissen gerne teilt. Als deutscher Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark Attorney und European Design Attorney ist er qualifiziert, bei gewerblichen Schutzrechtsstreitigkeiten vor dem deutschen und europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht aufzutreten. Martin schätzt sehr, dass er als Patentanwalt Freiberufler ist und dass er mit guter, engagierter Arbeit bzw. Leistung gutes Geld verdienen kann.
Er empfiehlt jedem, egal ob Student oder Berufsstarter: „Wer sich für eine Arbeit in unserer Kanzlei oder sogar den Beruf des Patentanwalts interessiert, ist herzlich eingeladen, unverbindlich Kontakt aufzunehmen!“ Und hier das Patentrezept zum Erfolg: Je eine große Portion Lernbereitschaft, Team- und Kritikfähigkeit kräftig mit Freude an technischen Herausforderungen, juristischen Arbeiten und Formulierungsgeschick vermischen. Lebenslang am Köcheln halten!
Wie wird man Patentanwält:in?
B. durch den Abschluss von Patentlizenzverträgen vermarkten, um seine Entwicklungskosten zu amortisieren. „Wir Patentanwälte sind Schutzrechtsexperten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Herausforderung, der sich Martin beim Verfassen solcher Schriften stellen muss, liegt darin, aus der Masse der technischen Informationen, die er von den Mandanten und aus eigenen Recherchen und Studien zum Verständnis der Innovation erfahren hat, das Neue und Erfinderische zu erkennen, zu verstehen und zu beurteilen.
Dieser Anspruch setzt nicht nur einschlägiges Rechtswissen, ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Naturwissenschaften, sondern auch ein brillantes Sprachgefühl voraus. „Sprache ist der Schlüsselpunkt. Ein beruhigendes, Sicherheit vermittelndes Gefühl, „im Gegensatz zum Druck, den ich mir als junger Wissenschaftler mit Familie durch monatsweise befristete Arbeitsverträge – geschuldet den widrigen Umständen, die unser Land für die Wissenschaft formt – nicht antun wollte.
Deshalb hat er sich auch nach einer anspruchsvollen Alternative umgeschaut und vor fünf Jahren bei seinem jetzigen Arbeitgeber die Ausbildung zum Patentanwalt begonnen. „Rückblickend war das eine super Wahl für mich. In diesem Beruf kann ich meine technische Ausbildung voll nutzen und mich zusätzlich sehr komplexen patentanwaltlichen Arbeiten widmen, die mich ungemein fordern und unglaublich spannend sind.“ Die Kanzlei, für die Martin arbeitet, betreut viele renommierte, weltweit agierende Unternehmen.