Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d)
»Auch wir müssen die Paragraphen kennen!«
„Auch Rechtsanwaltsfachangestellte müssen die Paragraphen kennen“, sagt Susan Meißner. Seit eineinhalb Jahren sitzt die Auszubildende deshalb über dicken Wälzern, über dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Zivilprozessordnung. „Die Ausbildung und der spätere Beruf beinhalten tatsächlich viel Theorie. Die muss man einfach lieben und verstehen können.“
Das tut Susan. Zwei Tage in der Woche büffelt sie am Berufsschulzentrum, drei Tage steht sie in der Rechtsanwaltskanzlei Gross in Leipzig ihren Mann beziehungsweise ihre Frau. „Mir macht beides unheimlich viel Spaß. Ich würde das eine nicht ohne das andere wollen.“ Eineinhalb Jahre hat sie noch vor sich, wobei sie im dritten Lehrjahr nur noch einen Tag in der Woche die Schule besucht.
Eine Rechtsanwaltsfachangestellte ist – wenn man so will – die rechte Hand des Anwalts. „Wir müssen wissen, wo etwas steht, dürfen den Mandanten aber natürlich keine rechtliche Auskunft geben“, sagt die junge Frau. Kommunikativ und aufgeschlossen müsse man sein, ein gutes Abschlusszeugnis der Realschule vorweisen und „im Alltag auf die passende Garderobe achten. Jeans und Turnschuhe gehen in einer Kanzlei nicht.“ Zehn-Finger-Schreiben sei unerlässlich, „doch das lernt man gleich als erstes in der Schule“.
Susans Aufgaben? Post bearbeiten, Diktate schreiben, telefonieren und Akten ablegen, deren Verfahren beendet sind. Und das inmitten des Dschungels aus Urheber-, Versicherungs-, Verwaltungs-, Arbeits- und Patentrecht. Drei Anwälte vertreten die Kanzlei, zwei ausgebildete Fachangestellte stehen dem Lehrling zur Seite.
Recht, das habe die 26-Jährige schon immer interessiert, erzählt sie. Zunächst aber ließ sie sich zur Restaurantfachfrau ausbilden. Doch die unregelmäßigen Arbeitszeiten im Job ließen sich nicht mit ihrem kleinen Kind vereinbaren, so sattelte Susan schließlich um. „Ich habe eine anspruchsvolle Arbeit im Büro mit geregelten Arbeitszeiten gesucht – und schließlich gefunden.“
Text & Foto: Anja Landmann