Mit der optimalen Vorbereitung in die Ausbildung starten
Du beginnst im August oder September Deine Ausbildung – Glückwunsch, wir freuen uns für Dich und drücken Dir die Daumen, dass Du mit Deiner Berufswahl und Deinem Ausbildungsbetrieb rundum zufrieden bist!
Für einen optimalen Start in Deine berufliche Zukunft gilt es, einige Dinge zu planen, vorzubereiten und zu erledigen. Damit Du nichts vergisst und ganz entspannt dem ersten Ausbildungstag entgegensehen kannst, haben wir Dir eine Checkliste gebaut. Gehe es an: Schaue sie durch, überprüfe und dann mache Haken dran!
Krankenversicherung √
Jeder Auszubildende benötigt eine eigne Krankenversicherung, denn Du bist dann nicht mehr über Deine Eltern mitversichert. Den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung musst Du im Unternehmen vorlegen. Die Chip- bzw. Versicherungskarte gehört in Dein Portemonnaie.
Sozialversicherungsnachweis zur Rentenversicherung √
Jeder Mitarbeiter, also auch Du als Azubi, haftet auch für Schäden, die er unbeabsichtigt verursacht. Du solltest eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, wenn keine Familienhaftpflichtversicherung besteht oder Du im Ausbildungsunternehmen pauschal mitversichert bist. Das solltest Du klären.
Steuerliche Identifikationsnummer √
Da Du während Deiner Lehre eine Ausbildungsvergütung erhältst, bist Du, wie jeder Arbeitnehmer, steuerpflichtig. Damit die Steuer von Anfang an in der richtigen Höhe an das Finanzamt abgeführt werden kann – darum kümmert sich Dein Ausbildungsunternehmen – benötigst Du eine Steuerliche Identifikationsnummer. Diese Steuer-ID kannst Du beim Bundeszentralamt für Steuern nachfragen (https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry4). Die elfstellige IdNr bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht nach Umzug, Namensänderung oder Wechsel des Unternehmens.
Eigenes Bankkonto √
Falls Du noch kein eigenes Bankkonto besitzt, wird es jetzt akut, denn Deine Ausbildungsvergütung bekommst Du nicht bar auf die Hand, sondern wird Dir auf Dein Konto überwiesen. Die IBAN-Nummer teilst Du bis spätestens Mitte des ersten Monats der Personalabteilung mit. Wer ein Konto eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Falls Du noch nicht volljährig bist, lege der Bank eine von den Eltern unterschriebene Einwilligungserklärung vor. Verschiedene Banken bieten Azubis gebührenfreie Girokonten an. Ein Vergleich macht sich also bezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) √
Manche Unternehmen bieten und bezahlen ihren Mitarbeitern Vermögenswirksame Leistungen. Mit diesem Sparvertrag, auf den man vom Staat einen Zuschuss (Arbeitnehmersparzulage) erhält, soll den Vermögensaufbau unterstützen. Eine Nachfrage in der Personalabteilung lohnt sich, falls Du darüber nichts in Deinem Ausbildungsvertrag findest.
Untersuchung laut Jugendarbeitsschutzgesetz √
Wenn Du zu Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt bist, musst Du Deinem Unternehmen eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass Du für Deine Ausbildung gesundheitlich geeignet bist. Diese und auch die Nachuntersuchung, die vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgen muss, sind gemäß §§ 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Das jeweilige Formular stellt Dir die Ärztin, der Arzt Deiner Wahl nach der entsprechenden Untersuchung aus.
Führungszeugnis √
Wenige Berufe bspw. im Öffentlichen Dienst oder bei der Arbeit mit Kindern erfordern ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses kannst Du bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Kleiderordnung √
In manchen Ausbildungsbetrieben wird spezielle Arbeitskleidung erwünscht (z. B. Business), teilweise vorgeschrieben (Schutzausrüstung, Sicherheitskleidung) und auch zum Teil kostenlos gestellt. Mache Dich vorher schlau.
Werkzeug √
Dein Ausbildungsunternehmen stellt Dir kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung, die zu Deiner Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Wenn Du als bspw. Koch lieber Deine eigenen Messer oder als Maurer Deine persönliche Kelle nutzen möchtest, sprich dies mit den Ausbildern ab.
Öffentlicher Nahverkehr √
Als Auszubildender und gleichzeitig Berufsschüler hast Du einen Anspruch auf einen Schülerausweis und kannst die reduzierten Fahrpreise des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Den Schülerausweis stellt Dir die Berufsschule aus.
Planung Arbeitsweg √
Sei lieber zu früh, als zu spät am Arbeitsplatz und rechne besser einen Puffer ein. Es ist ratsam, Deinen neuen Arbeitsweg vorab einmal abzufahren. Falls es doch einmal zu einer Verspätung kommen sollte, informiere unbedingt Deinen Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule darüber.
Text: Steffi Mrosek; Fotos: Bild 1: highwaystarz, adam121, goodluz – fotolia.com; Bild2:StockPhotoPro – AdobeStockphoto, Andreas Wolf – fotolia.com; Bild 3: Klaus Eppele, stockWERK; Bild 4: Roman Sigaev, roxcon; Bild 5: LightImpression, pureshot – fotolia.com