Politesse/Verkehrsüberwacher/Gemeindlicher Vollzugsbediensteter/ Hilfspolizist (m/w/d) – ein Beruf, viele Bezeichnungen, vielseitige Aufgaben
Ordnung muss sein – der Verstoß gegen das Halteverbot wird mit einem Verwarngeld geahndet
Fast jeder, der mit seinem Kraftfahrzeug unterwegs ist, hat schon einmal ein Knöllchen, also einen Strafzettel, hinter den Wischern seines Pkw oder am Sitz seines Krades vorgefunden. Schnell mal kurz zur Freundin hochgeflitzt, fix einkaufen oder bei der Bank gewesen und dabei das Halte- oder Parkverbot übersehen bzw. ignoriert. Wird schon gut gehen … Ja, das mag manchmal funktionieren, doch in jeder Hinsicht sicherer, natürlich auch preiswerter und stressfreier ist, sich als Verkehrsteilnehmer unbedingt an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten und kein unnötiges Verwarngeld bzw. Knöllchen – ausgestellt von den Außendienstbeschäftigten für das Ordnungsamt der Städte und Gemeinden – zu riskieren!
Kontrollgang/-fahrt im Stadtgebiet
Das 67-köpfige Team der Außendienstbeschäftigten für das Ordnungsamt Leipzig arbeitet als Verkehrsüberwacher, landläufig Politessen genannt. Sie kontrollieren auf ihren Streifengängen im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der Vorschriften der StVO im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere im ruhenden Verkehr. Sie sind vorrangig Falschparkern auf der Spur und ahnden Park- und Halteverstöße. Die Verstöße werden von den aufmerksamen Verkehrsüberwachern mithilfe eines mobilen Datenerfassungsgerätes dokumentiert. Ein Halteverstoß – also, wenn man sein Fahrzeug beispielsweise an engen, unübersichtlichen Stellen, in zweiter Reihe, auf Radwegen, auf Fußwegen, im Fahrraum von Schienenfahrzeugen oder vor Feuerwehrzufahrten abstellt oder wenn man ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert – wird mit einem nicht unerheblichen Verwarngeld zwischen 10 und 100 EUR geahndet. „Mit der Verkehrsüberwachung geht ein verkehrserzieherischer Effekt einher“, erklärt Matthias Laube, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig und stellt klar: „Alle Ordnungswidrigkeitsverfahren dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit dem Schutz der Bürger.“
Matthias Laube zählt weitere Aufgaben seiner Mitarbeiter auf: „Sie prüfen das Vorhandensein der Umweltplakette und die Termineinhaltung zur Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen. Daneben werden Verstöße im fließenden Verkehr zur Anzeige gebracht, zum Beispiel die Missachtung von Einfahrtverboten oder das regelwidrige Abbiegen. Außerdem geben die Verkehrsüberwacher Auskünfte und leisten im Rahmen ihrer Möglichkeit Hilfe, wenn sie von den Bewohnern oder Gästen der Stadt angesprochen werden.“
Welchen Herausforderungen gilt es während der Arbeit zu meistern? „Da wir alle auf unterschiedliche Weise am Verkehr teilnehmen, haben wir eine ganz individuelle Verkehrsmittelpräferenz. Das fordert Regeltreue einerseits, andererseits auch Kompromissbereitschaft und in jedem Fall gegenseitige Rücksichtnahme. Die Außendienstbeschäftigten sind mittendrin, müssen die Regeln durchsetzen und sind oft als Vermittler zwischen den widerstreitenden Interessengruppen gefragt“, so Matthias Laube.
Sie stehen in der Öffentlichkeit und repräsentieren ein Stück weit auch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Sachlichkeit, korrektes Auftreten, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Professionalität in der Kommunikation sind daher unabdingbar. Natürlich sollte man bei allen Wetterlagen gut zu Fuß sein sowie mit Schichtarbeit zurechtkommen. Auch Stressresistenz und ein gesundes Selbstbewusstsein sind von Vorteil, denn nicht selten gilt es, uneinsichtigen Verkehrssündern freundlich, aber bestimmt gegenüberzutreten.
Aber keine Angst, das Rüstzeug für diesen Beruf wird während der 6 bis 8-wöchigen Ausbildung vermittelt. Matthias Laube dazu: „Eine einheitliche Ausbildung „Gemeindliche/-r Vollzugsbedienstete/-r“ gibt es in den Bundesländern nicht. In der Einarbeitung werden alle rechtlichen Grundlagen durch erfahrene Teammitglieder vermittelt. Darüber hinaus werden durch die Dienststelle Fortbildungsmaßnahmen zum Straßenverkehrsrecht, aber auch Kommunikations- und Deeskalationsstraining usw. angeboten. In Leipzig müssen Bewerberinnen und Bewerber für diesen Beruf über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung verfügen. Außerdem ist ein Führerschein vorzuweisen. Wünschenswert sind Vorkenntnisse im Verkehrs-, Verwaltungs- und Polizeirecht sowie eine Fremdsprache.“
Text: Steffi Mrosek / Fotos: AdobeStock – oben: Dan Race, unten links: Dan Race, unten rechts: Ronald Rampsch
Ausbildung: in Lehrgangsform, die landes- und kommunalrechtlich geregelt ist Dauer: in Vollzeit mindestens 6 Wochen
Voraussetzungen: meist abgeschlossene Berufsausbildung, ggf. sind eine ärztliche Einstellungsuntersuchung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich