Azubi-Rechte 2025: Arbeitsrecht und Schutz in der Ausbildung
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Als Azubi oder Praktikant hast du klare Rechte. Wer sie kennt, kann sich gegen unfaire Behandlung wehren und bekommt die Ausbildung, die ihm zusteht.
Grundlagen des Jugendarbeitsschutzes 2025
Du startest gerade in deine Ausbildung oder überlegst, ein Praktikum zu machen? Dann solltest du wissen: Das deutsche Arbeitsrecht ist auf deiner Seite. Besonders für junge Menschen unter 18 gibt es starke Schutzgesetze, die dich vor Ausbeutung bewahren.
Deine Basis-Rechte
Azubi hat Vollzeitschutz: Auszubildende haben besonderen Schutz
Praktikanten unter 22 Jahren bekommen besondere Regelungen
Mindestlohn und Höchststunden sind gesetzlich geregelt
Arbeitszeiten und Pausen
Dein Chef will, dass du Überstunden machst? Nicht so schnell! Als Azubi unter 18 darfst du maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Und das Beste: Überstunden sind nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.
Pausenregelung
Unter 6 Stunden: Keine Pause vorgeschrieben
6–9 Stunden: Mindestens 30 Minuten
Über 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten
Nur weil andere arbeiten, muss ich das am Wochenende nicht auch tun.
Wochenendarbeit? Nur mit Ausgleich!
Grundsätzlich gilt: Samstag und Sonntag sind frei. Ausnahmen gibt's nur in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder im Einzelhandel. Aber selbst dann hast du Anspruch auf einen freien Tag als Ausgleich – und zwar zeitnah!
Ausbildungsvergütung: Deine Rechte und Pflichten
Seit 2020 gibt es die Mindestausbildungsvergütung. Das bedeutet konkret: Im ersten Ausbildungsjahr müssen dir mindestens 620 Euro brutto gezahlt werden (Stand 2025). Mit jedem Jahr steigt dieser Betrag.
Was im Vertrag stehen muss
Art und Ziel der Ausbildung
Beginn und Dauer
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Stätte
Vergütung und deren Staffelung
Arbeitszeit und Urlaub
Kündigungsregelungen
Vergütung und Mindestlohn
Die Ausbildungsvergütung ist gestaffelt und steigt mit jedem Lehrjahr. Aber Achtung: Das ist kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung für deine Ausbildung. Trotzdem muss sie angemessen sein.
Aktuelle Mindestsätze 2025
1. Jahr: 620 € im ersten Jahr
2. Jahr: +18 % Aufschlag
3. Jahr: +35 % Aufschlag
4. Jahr: +40 % Aufschlag
Steigerung und Urlaub
Du fragst dich, wie viel Urlaub dir zusteht? Als Minderjähriger hast du sogar mehr Urlaubsanspruch als Erwachsene! Mit 15 Jahren sind es mindestens 30 Werktage, mit 16 Jahren 27 Werktage und mit 17 Jahren noch 25 Werktage. Ab 18 gilt dann der normale gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen.
Urlaub und Krankheit
Krank während der Ausbildung? Kein Problem! Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Wichtig ist nur: Die Krankmeldung muss rechtzeitig bei deinem Ausbilder eingehen – in der Regel spätestens am dritten Tag.
Deine Gesundheit geht vor – auch in der Ausbildung.
Das Arbeitsrecht für Azubis mag kompliziert klingen, aber im Kern ist es einfach: Du hast Rechte, die dich schützen. Nutze sie! Und wenn du dir unsicher bist, frag bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nach oder wende dich an deine Gewerkschaft. Die helfen dir kostenlos weiter.