Jugendarbeitsschutz in Ferienjob und Berufsausbildung
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Jedes Jahr arbeiten in Sachsen viele Jugendliche in Ferienjobs, absolvieren ein Schülerpraktikum oder starten ins Arbeitsleben. Eine frühzeitige Orientierung und praktische Anschauung hilft Mädchen und Jungen herauszufinden, welche Richtung sie beruflich einschlagen möchten. Mit der Berufswahl treffen sie eine wichtige Entscheidung für ihr Leben.
Die Arbeitswelt ist vielfältig und verändert sich in schnellem Tempo. Digitalisierte Arbeitsprozesse bringen zum Beispiel neue Arbeits- und Beschäftigungsformen mit sich. Auf diese Herausforderungen müssen unsere „Fachleute von morgen“ gut vorbereitet werden. Eine exzellente (Aus)Bildung in Theorie und Praxis gehört zu den Voraussetzungen für ein erfolgreiches Arbeitsleben.
Ebenso wichtig sind sichere und gesunde Bedingungen, unter denen Jugendliche ihren Beruf erlernen. Jugendarbeitsschutz ist deshalb ein zentrales Thema während der Berufsausbildung. Junge Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geschützt. Diese Regelungen sind durch alle Verantwortlichen, die Jugendliche ausbilden und beschäftigen, zu beachten und einzuhalten.
Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Das gilt umso mehr in schwierigen Zeiten. Unternehmen mit einem gut funktionierenden Arbeitsschutzsystem kommen besser durch die Krise und schützen ihre Beschäftigten wirkungsvoll – das ist eine der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Eine weitere Erfahrung ist, dass diese Unternehmen auch bei der Suche nach fachlichem Nachwuchs erfolgreicher sind.
Die Broschüre „Ins Arbeitsleben starten“ stellt die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Überblick vor. Sie gelten sowohl für das Arbeiten in den Ferien als auch für die Zeit der Berufsausbildung. Die Broschüre kann kostenfrei über den Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung bezogen werden.
Weitere Infos findest du hier: www.arbeitsschutz.sachsen.de