Ferienjob statt Strandkorb
Dreißig Grad im Schatten, vor dir der weiße Sandstrand. In einer Hängematte unter Palmen genießt du das sanfte Rauschen der brandenden Wellen. Wer träumt nicht davon, seine Ferien so zu verbringen? Die Alternative dazu klingt wenig verlockend: Lärm dröhnender Maschinen, stickige Luft, körperliche Arbeit – bei ebenfalls dreißig Grad. Während andere im Schwimmbad planschen, stehst du in der Fabrikhalle und schuftest. So stellen sich viele den typischen Ferienjob vor. Zugegeben – einige der Aushilfstätigkeiten sehen tatsächlich ähnlich aus. Davon kann Jan berichten. Aber manche Jobs haben sogar mit Urlaub zu tun, wie das Beispiel von Isabelle und Eliane zeigt.
Also, nur Mut! Du hast selbst in der Hand, wo und wie lange du arbeitest. Wenn du geschickt planst, bleibt von deinen Ferien noch genügend Zeit für’s Baden gehen & Co. übrig. Und Jobben lohnt sich! Mit dem Geld, das du verdienst, kannst du dir vielleicht in den nächsten Ferien schon den lang gehegten Wunsch vom Traumurlaub erfüllen!
So geht’s
Du hast dich entschlossen, in den Ferien zu jobben. Was tun? Kein Arbeitgeber wird wohl von sich aus bei dir anrufen. Also, kümmere dich! Es gilt, die Augen offenzuhalten und Fantasie zu beweisen. Oft findest du dort einen Job, wo du ihn nicht vermutet hättest. Manche Unternehmen veröffentlichen Stellenanzeigen am Schwarzen Brett örtlicher Schulen, andere stellen sie in regionale Internet-Jobbörsen (z.B. jobkompass.de). Außerdem kannst du dich auf den Weg in die Arbeitsagentur oder in ein privates Stellenvermittlungsbüro machen. Die Gelben Seiten stehen dir ebenfalls zur Verfügung: Such dir eine Branche, deren Arbeit dich interessiert, ruf bei verschiedenen Unternehmen an und frag nach. Der beste Weg ist aber immer, Beziehungen zu nutzen. Erkundige dich bei Firmen, die du kennst, ob sie Bedarf an Aushilfen haben. Ob in der Eisdiele oder beim Fahrradladen – vielleicht wirst du sogar dort fündig, wo du dich gern aufhältst. Ebenfalls Erfolg verspricht, Eltern oder Verwandte bei der Jagd nach dem Job um Mithilfe zu bitten: Können sie für dich am Arbeitsplatz oder bei Bekannten nachfragen und dir den Kontakt vermitteln?
Tipps
Sechs Tipps, die dich auf dem Weg zum Wunsch-Ferienjob voranbringen:
- Beginne unbedingt rechtzeitig mit der Planung! Faustregel: spätestens in den vorhergehenden Ferien. So bleibt dir genügend Zeit, auch die ein oder andere Absage wegzustecken.
- Telefonischer Kontakt reicht in der Regel für den Anfang. Signalisiert dir eine Firma, dass sie Stellen frei hat, kannst du falls nötig eine schriftliche Bewerbung nachreichen.
- Hinterlasse von Anfang an einen guten Eindruck: Sei höflich und nett, wenn du bei einem Unternehmen nach einem Ferienjob fragst – du willst ja, dass was daraus wird. Hab trotzdem den Mut, mehrmals anzurufen oder persönlich vorbeizugehen. So beweist du Interesse.
- Wenn sich dir eine Gelegenheit bietet, nutze sie! Denn je wählerischer du bist, desto schwerer wirst du es haben, einen Ferienjob zu finden.
- Leg dich nicht auf die faule Haut, wenn du eine Stelle gefunden hast. Besuche den Betrieb, indem du arbeiten wirst, um Arbeitsbedingungen und -aufgaben abzuchecken.
- Wichtig: Kläre gleich in den ersten Tagen – möglichst schon vor Arbeitsbeginn – die Vergütung. Am besten, du hältst mit deinem Chef schriftlich fest, was dir pro Arbeitsstunde oder pauschal bezahlt wird.
Infos zu Ferienjobs
Ferienjobs bieten jungen Leuten nicht nur die Chance, ihr Taschengeld aufzubessern. Sie bieten vor allem Gelegenheit, ein paar Wochen den Berufsalltag kennen zu lernen. Vielleicht entdeckt mancher bei seinem Ferienjob völlig neue berufliche Perspektiven. Für einen Ferienjob müssen die Jugendlichen mindestens 15 Jahre alt sein. 13- und 14-jährigen Schülern ist es unter Umständen erlaubt, leichte Tätigkeiten zu übernehmen. Dann aber höchstens für zwei Stunden am Tag.
Erlaubte Tätigkeiten sind z.B.:
- Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten
- Arbeit in privaten Haushalten (Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, Erledigung von Einkäufen)
- Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben
- Hilfe bei Veranstaltungen von Kirchen, Verbänden oder Vereinen oder anderen nichtgewerblichen Aktionen
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können pro Kalenderjahr in den Schulferien für maximal vier Wochen beschäftigt werden. An 5 Tagen in der Woche darf bis zu 8 Stunden gearbeitet werden, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr. Samstags und sonntags gilt ein generelles Arbeitsverbot. Ausnahmen gibt es nur für einige Tätigkeiten, z. B. in Verkaufsstellen, Gaststätten und Krankenhäusern. Ferienjobs von Schülern sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Für alle Aushilfen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieses regelt unter anderem die Sicherheit und Arbeitszeiten. Gefährliche Tätigkeiten und der Umgang mit gefährlichen Stoffen sind grundsätzlich untersagt. Jugendliche, die einen Ferienjob antreten, sind automatisch über den Betrieb versichert.
Ferienjobs – Was ihr wissen müsst, worauf ihr achten solltet…
Die Ferien stehen vor der Tür. Für viele heißt das: Ab in den Urlaub. Doch während es sich einige so richtig gut gehen lassen, verdienen andere ihr erstes eigenes Geld. Mit einem Ferienjob. Grünanlagen pflegen, Flyer verteilen, Akten sortieren oder im Restaurant aushelfen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Viel Eigeninitiative ist gefragt, um an die besten Jobs zu kommen. Helfen kann dabei das Arbeitsamt. Countdown sprach mit einer Jobvermittlerin beim Arbeitsamt Leipzig.
Wie hilft das Arbeitsamt bei der Vermittlung von Ferienjobs?
Während der Ferien rufen bei uns verschiedene Arbeitgeber an, die für kurze Zeit eine Aushilfskraft benötigen. Dabei fragen wir auch nach, ob die Tätigkeit von Schülern übernommen werden kann. Ist die Firma einverstanden, vermitteln wir den Kontakt direkt mit den Jugendlichen.
Sie rufen die Schüler an?
Nein. Wer von uns einen Ferienjob vermittelt haben möchte, muss sich persönlich vorstellen. Wir sehen uns dann die Schüler an und entscheiden, ob er für die angebotene Arbeit geeignet ist. Nur so können wir sicher sein, dass der Jugendliche nicht überfordert wird und der Auftraggeber zufrieden ist. Oft rufen bei uns auch Eltern an, die nach Jobs für ihre Kinder fragen. Auch denen sagen wir, dass der Schüler selbst kommen muss. Die meisten haben den Dreh aber schon raus. Wir haben viele „Stammkunden“, die während der Ferien jeden Morgen auf der Matte stehen.
Und denen können Sie immer helfen?
Leider nicht. Die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt macht sich auch bei den Ferienjobs bemerkbar. Unser sicherster Auftraggeber war immer die Baubranche. Aber gerade dort hat sich die Situation verschärft, so dass nicht jeder von uns einen Job bekommt. Schüler sollten sich also auch immer selbst kümmern. Unverbindliches Anfragen in Eiscafés, bei Baufirmen oder Werbeagenturen hilft oft weiter.
Wer darf eigentlich in den Ferien arbeiten?
Grundsätzlich alle Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer Vermittlung durch das Arbeitsamt benötigen wir entweder den Schüler- oder den Personalausweis, sowie eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
In Sachsen sind etwa 6 Wochen Sommerferien. Darf ein Schüler so lange arbeiten?
Nein. Während der Ferien darf für höchstens 4 Wochen gearbeitet werden. Dabei gilt die 5-Tage-Woche. Insgesamt also 20 Tage. Allerdings ist dies für das gesamte Kalenderjahr gemeint.
Wie lange dürfen Schüler täglich arbeiten?
Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 8 Stunden betragen. Wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden. Außerdem muss der Job zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends stattfinden.
Wie sehen die Pausenzeiten aus?
Bei einer Arbeitszeit bis 6 Stunden stehen dem Schüler mindestens 30 Minuten Pause zu. Wer länger arbeitet, darf sich eine Stunde lang ausruhen. Diese Pausen sind auch dringend nötig, da sich der Körper erst an die schwere Arbeit gewöhnen muss.
Apropos schwere Arbeit – welche Tätigkeiten dürfen Schüler nicht verrichten?
Eigentlich alle Jobs, die mit dem Bedienen von Maschinen zu tun haben sind für Jugendliche unter 18 Jahren tabu. Auch das Führen von Fahrzeugen zählt hier hinzu. Viele Schüler würden gern an Tankstellen aushelfen. Aber auch das ist wegen der Benzin- und Dieseldämpfe nicht gestattet. Außerdem ist generell die Arbeit mit explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Genau wie Tätigkeiten, bei denen Höhentauglichkeit verlangt wird. Und natürlich dürfen die Ferienjobber nicht den ganzen Tag schwere Lasten heben oder tragen.
Was ist, wenn bei der Ferienarbeit etwas passiert? Wer kommt für eventuelle Schäden auf?
Bei einem Arbeitsunfall ist jeder Schüler über die Unfallversicherung des Betriebes versichert. Falls der Schüler bei seiner Arbeit etwas beschädigt, ist er über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert.
Thema: Die Entlohnung. Welche Stundenlöhne sind üblich?
Wer volljährig ist, hat im Ferienjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wer im Ferienjob auf 450-Euro-Basis angestellt ist, darf dementsprechend höchstens 48,13 Stunden pro Monat arbeiten. Für Schüler zwischen 15 und 17 Jahren gilt der Mindestlohn allerdings nicht. Die Bezahlung für Ferienjobs liegt je nach Branche meistens zwischen sechs und zehn Euro pro Stunde.
Kam es schon vor, dass eine Firma nicht bezahlt hat?
Das gab es schon, auch wenn dieses Verhalten eher die Ausnahme ist. In unserem Fall war die betroffene Firma zahlungsunfähig. Hier hilft nur der Gang zum Anwalt, um das Geld einzuklagen. Um das zu vermeiden, ist es ratsam mit dem Arbeitgeber eine tägliche oder wöchentliche Auszahlung zu vereinbaren. Viele Jobs – gerade auf dem Bau – sind ohnehin an einem Tag erledigt, so dass die Schüler in der Regel schnell zu ihrem Geld kommen.
Woran erkennt man schon im Vorfeld „schwarze Schafe“?
Anzeigen im Stil von „Pro Woche 1.000 Euro“ oder „Schnelles Geld – wenig Arbeit“ sind immer skeptisch zu betrachten. Keine Firma der Welt hat Geld zu verschenken. Vorsicht ist auch geboten, wenn Honorare nur auf Provisionsbasis ausgezahlt werden, oder gar finanzielle Vorleistungen zu erbringen sind. Auch sollten immer Name, Anschrift und Telefonnummer des Unternehmens bekannt sein. So ist gesichert, dass es sich um seriöse Firmen handelt, die ihre jugendlichen Mitarbeiter am Ende auch entlohnen