Richtig Kasse machen!

Als minderjähriger Schüler nebenberuflich selbstständig
Wie geht man ran, was gilt es zu beachten?

Deine Begabungen sind gefragt. Du gestaltest coole Websites oder entwirfst tolle Styles und nähst sie selbst. Du träumst davon, ein Business aufzubauen und würdest am liebsten gleich damit anfangen. Aber du gehst noch zur Schule. Geht das überhaupt?

→ Es geht. Und es ist gar nicht so schwierig. Luca hat sich von Carolin Bartholomäus, Steuerberaterin bei der Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft in Dresden beraten lassen.


Ich bin Luca, 16 Jahre alt und habe schon für die Eltern zweier Freunde erfolgreich Webseiten gestaltet. Nun möchte ich damit ein Geschäft aufbauen und Geld verdienen, habe aber gehört, dass ich als unter 18-Jähriger nicht voll geschäftsfähig bin. Was heißt bzw. bedeutet das für mich?

→ Das ist richtig. Mit 16 Jahren bist du nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch nicht voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Verträge, die du abschließen möchtest, die Zustimmung deiner Eltern brauchen. Sie sind sogar berechtigt, von dir geschlossene Verträge im Nachhinein für ungültig zu erklären. Eine Ausnahme bildet der Taschengeldparagraph gemäß § 110 BGB. Dieser regelt, dass du auch ohne Einwilligung deiner Eltern einen Vertrag abschließen kannst, der Verpflichtungen mit sich bringt, also die Zahlung eines Kaufpreises. Das gilt aber auch nur, wenn dein Taschengeld für die Zahlung ausreicht. Handys sind meist teurer. Wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast, bist du laut BGB voll geschäftsfähig und kannst ohne das Einverständnis deiner Eltern Willenserklärungen abgeben und geschäftliche Verpflichtungen eingehen. Du bist dann dafür voll verantwortlich.


Kann ich als 16-Jähriger trotzdem Geschäfte tätigen? Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich?

Jugendlicher mit Geld → Natürlich kannst du Geschäfte tätigen. Du kannst sogar ein eigenes Unternehmen gründen, immer vorausgesetzt, dass deine Eltern damit einverstanden sind. Zuerst musst du ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das ist unkompliziert und kostet zwischen 10 und 80 Euro. Deine Eltern müssen dich nicht begleiten, denn das Gewerbeamt informiert alle weiteren Behörden wie Finanzamt, Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft und so weiter.
Mit deinen Eltern und deinem Ausbilder, falls du Azubi bist, solltest du jedoch darüber reden, ob es ratsam ist, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Denn wenn du häufig müde bist und schlechte Ergebnisse in der Schule erzielst, weil du bis tief in die Nacht für dein Unternehmen arbeitest, könnte deine Nebentätigkeit untersagt werden. Die Schule und der Ausbildungsbetrieb haben auch einen erzieherischen Auftrag, sind also verpflichtet, darauf achtzugeben, dass du dein Lernziel erreichst.


Gibt es rechtliche Besonderheiten, wenn ich mich als Minderjähriger selbstständig machen möchte?

→ Als Jugendlicher brauchst du für deine gewerbliche Tätigkeit die Genehmigung des Familiengerichts. Diese muss schriftlich von dir und deinen Eltern beantragt werden. Das ist der erste Schritt, noch bevor du das Gewerbe anmeldest. Ihr werdet dann zu einem Gespräch eingeladen. Das Familiengericht wird prüfen, ob du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Selbstständigkeit besitzt. Damit soll verhindert werden, dass du dir selbst schadest, indem du beispielsweise Verpflichtungen eingehst, die dazu führen, dass du Schule bzw. Ausbildung vernachlässigst. Mit der Genehmigung des Gerichts kannst du das Gewerbe dann anmelden. Du kannst nun Aufträge annehmen und deinen Kunden Rechnungen stellen, ohne jedes Mal deine Eltern um Erlaubnis fragen zu müssen. Falls du ein Darlehen aufnehmen möchtest, brauchst du allerdings ihre Genehmigung und deine Eltern brauchen dafür die Genehmigung des Familiengerichts.


Welche Vor- und Nachteile ergeben sich, wenn ich meine Einkünfte über meine Eltern laufen und versteuern lassen würde?

→ Die Alternative zum eigenen Unternehmen ist, dass deine Eltern formell das Unternehmen gründen und dich darin anstellen und für deine Tätigkeit bezahlen.
Du verschenkst dann aber deine Motivation und den Spaß daran, etwas Eigenes zu gründen und aufzubauen. Denn als Unternehmer sammelst du wertvolle Erfahrungen und kannst dich selbst und deine Fähigkeiten entdecken.
Wenn du dein eigenes Unternehmen gründest, solltest du sehen, dass der Jahresumsatz im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro beträgt. Dann bist du ein Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer erheben, was die eigene Steuererklärung einfacher macht. Auf jeden Fall musst du am Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, das heißt, du musst das Finanzamt über alle Einnahmen informieren und darfst deine Ausgaben gegenrechnen, sodass unter dem Strich dein zu versteuernder Gewinn steht. Kostenlose Formulare dafür findest du im Internet. Du kannst auch einen Steuerberater beauftragen.


Ab wann bzw. zu welchem Zeitpunkt sollte ich an die Gründung eines eigenen Unternehmens denken und ein Gewerbe anmelden? Was muss ich tun, um ein Gewerbe anzumelden?

→ Laut dem Einkommenssteuergesetz sollte eine gewerbliche Tätigkeit auf Dauer ausgelegt sein. Du weißt jetzt, dass die Geschichte mit den Websites keine einmalige Sache bleibt. Auch andere Freunde haben Interesse an deinem Business. Es macht dir Spaß. Es drängt dich danach, ein eigenes Geschäft damit aufzubauen. Du kannst dir vorstellen, immer neue Aufträge anzunehmen und auch noch in zwei, drei Jahren Freude daran zu haben. Du möchtest Geld verdienen. Dann sprich mit deinen Eltern darüber und fang an, wenn sie nichts einzuwenden haben. Vielleicht besteht deine erste Aufgabe als Jungunternehmer darin, deine Eltern zu überzeugen.
Die bürokratischen Schritte sind gar nicht so schwierig. Vergiss nie, deinen Ausweis mitzunehmen.
Eine künstlerische oder pädagogische Arbeit muss übrigens nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden, sondern lediglich beim Finanzamt.


Müsste ich in jedem Fall ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich nur hin und wieder Einkünfte erziele?

→ Auch wenn du nur hin und wieder Einkünfte erzielst, du aber die Absicht verfolgst, Gewinne zu erwirtschaften, musst du ein Gewerbe anmelden. Das heißt, du musst auch mit Jobs, mit denen du lediglich dein Taschengeld aufbessern möchtest – als Babysitter beispielsweise – ein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt deine Einkünfte aus dem sogenannten Nebengewerbe in einer Steuererklärung angeben.


Stehen meinen Eltern trotzdem Kinderfreibetrag und Kindergeld zu?

→ Solange du noch minderjährig bist, sind deine Eltern weiterhin kindergeldberechtigt. Deine Einkünfte spielen dabei keine Rolle.


Muss ich wegen meiner Krankenversicherung etwas beachten?

→ Grundsätzlich bist du als Minderjähriger über deine Eltern in der Familienversicherung kranken- und pflegeversichert. Wenn du als Minderjähriger jedoch hauptberuflich selbstständig bist oder eine gewisse Einkommensgrenze überschreitest, wirst du in der Familienversicherung nicht mehr berücksichtigt. Die hauptberufliche Tätigkeit liegt in der Regel erst dann vor, wenn dein zeitlicher Arbeitsaufwand pro Woche
20 Stunden übersteigt und es sich um deine Haupteinnahmequelle zur Bestreitung deines gesamten Lebensunterhalts handelt. Wir empfehlen dir, dich hierzu mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Text: Carolin Bartholomäus und Kathrin Schrader; Foto: Klaus Eppele (fotolia.com)

 

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