Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft auf www.countdownonline.de
1. | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Online-Werbung aller Art (z. B. Advertorials, Werbebanner, Textlinks etc., nachfolgend als „Online-Werbung“ bezeichnet), auf COUNTDOWNOnline.de mit der der Kunde uns, Initial Werbung & Verlag bzw. die S. Starke & S. Mrosek GbR, Redaktion COUNTDOWN (nachfolgend „COUNTDOWN“) beauftragt. |
2. | Aufträge für Online-Werbung nimmt COUNTDOWN ausschließlich von Unternehmern im Sinne des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) § 14 entgegen. Zusätzlich gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste (Mediadaten) als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt COUNTDOWN nicht an, es sei denn, COUNTDOWN hat seiner Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn COUNTDOWN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. |
3. | Aufträge können schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch COUNTDOWN zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung, Durchführung des Auftrags oder Rechnungslegung erfolgen. COUNTDOWN nimmt Aufträge nur unter dem Vorbehalt an, dass die vom Auftraggeber zugelieferten Werbemittel sowie die Art und Weise der Online-Werbung technisch realisierbar sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Eventuelle nachträgliche Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen COUNTDOWN schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht werden. Nach Rechnungslegung fallen für Änderungen der Rechnung gesonderte Bearbeitungskosten an. |
4. | Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pünktliche und vollständige Zurverfügungstellung fehlerfreier Werbemittel. Werbemittel im Sinne dieser AGB können Texte, Bilder, Grafiken und andere Daten sein. Die von COUNTDOWN vorgegebenen technischen Vorgaben sind einzuhalten. Die Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung der zugelieferten Werbemittel endet drei Monate nach ihrer letztmaligen Verbreitung. |
5. | Für die Aufnahme von Online-Anzeigen an bestimmten Plätzen bzw. in einer bestimmten Reihenfolge wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat, einen entsprechenden Platzzuschlag anerkannte und eine entsprechende Bestätigung von COUNTDOWN erfolgte. Auch in letzterem Fall steht jedoch COUNTDOWN das Rücktrittsrecht zu, wenn die innere Einrichtung oder der Umfang der zu veröffentlichenden Ausgabe sich ändert. |
6. | COUNTDOWN ist berechtigt, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Online-Werbung im Rahmen eines Auftrages abzulehnen, wenn deren Inhalt oder die Art und Weise ihrer Verbreitung gegen geltendes Recht (insbesondere Bestimmungen des Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Presse-, Strafrechts oder den Jugendschutz) verstößt, wenn die Verbreitung der Werbemittel aus anderen Gründen unzumutbar ist, gegen die guten Sitten verstößt oder wenn die Realisierung technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchführbar ist. COUNTDOWN kann die Verbreitung von Werbemitteln ablehnen, die vom Auftraggeber erst nach Vertragsschluss geliefert werden und die COUNTDOWN bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, wenn die betreffende Online-Werbung mit einer bereits zuvor verbindlich von einem anderen Kunden von COUNTDOWN beauftragten Werbung unvereinbar ist. COUNTDOWN teilt dem Auftraggeber die Ablehnung unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber befugt, COUNTDOWN geänderte, den Anforderungen von COUNTDOWN entsprechende Werbemittel bereitzustellen. COUNTDOWN hat Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten sowie der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat, die der Verwendung der Werbemittel entgegenstehen. |
7. | Schadenersatzansprüche aus rechtlichen Gründen jeder Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von COUNTDOWN, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder wegen unmittelbarer Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Wiederholungsanzeigen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Online-Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt COUNTDOWN keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. |
8. | Die Rechnungsbeträge sind Preise in Euro. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile. Sie sind zahlbar in voller Höhe sofort nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zum Tag der Veröffentlichung bzw. Schaltung der Online-Werbung. COUNTDOWN ist berechtigt, vor Veröffentlichung der Schaltung der Online-Werbung die Vorauszahlung der Vergütung zu verlangen. |
9. | Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 8, bei Nichtkaufleuten; werden Zinsen in Höhe von 1 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesnotenbank sowie etwaige Einziehungskosten aller Art berechnet. COUNTDOWN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. |
10. | Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist COUNTDOWN berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Online-Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrags und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, auch gewährte Zahlungsziele zu widerrufen. Agenturen, die im eigenen Namen, aber für dritte Personen oder Firmen Online-Anzeigen bestellen, treten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihre Ansprüche jeder Art gegen ihre Vertragspartner an COUNTDOWN ab zur Sicherung und in Höhe seiner sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen gegen die Agentur. Solange letztere ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommen, erfolgt keine Benachrichtigung der Abtretungen. Die Agentur hat auf Verlangen von COUNTDOWN Namen und Anschrift ihrer Vertragspartner mitzuteilen und letzteren die Abtretung anzuzeigen. |
11. | Aufträge für Online-Werbung können bis spätestens zum vereinbarten Datenanliefertermin vor dem vereinbarten Schaltungstermin kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung später und hat COUNTDOWN schon alle Vorkehrungen für die Schaltung der Online-Werbung getroffen, so ist die volle Vergütung zu leisten. Ist die Schaltung der Online-Werbung noch in Vorbereitung, kann COUNTDOWN die Erstattung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Die Stornierung muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. |
12. | Die von COUNTDOWN gestalteten Online-Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran stehen alleine COUNTDOWN zu. Das Recht des Auftraggebers ist beschränkt auf das Einstellen und Abrufen der Online-Werbung im Rahmen und für die Dauer des erteilten Auftrags. |
13. | Der Auftraggeber räumt COUNTDOWN sämtliche für Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Werbemitteln und sonstigen Materialien, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte ein. Hierzu zählen u.a. das Recht zur Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zur Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Die Rechte werden räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung der beauftragten Online-Werbung notwendigen Umfang eingeräumt. Sie gelten für alle, im Rahmen des Vertragszwecks wesentlichen Nutzungsarten und sind zeitlich auf den für die Schaltung der Online-Werbung vereinbarten Leistungszeitraum beschränkt. Die Rechtseinräumung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens aber zum Zeitpunkt der Zulieferung. Die Rechte sind an in die Leistungserbringung eingebundene Dritte, insbesondere an COUNTDOWN übertragbar und unterlizenzierbar. |
14. | Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Erstellung und Schaltung der Online-Werbung erforderlichen Rechte an den beigestellten Werbemitteln und Materialien ist und dass er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechten hieran erworben hat und frei darüber verfügen kann. Der Auftraggeber sichert des Weiteren zu, dass die von ihm beauftragte Online-Werbung nicht gegen geltendes Recht, (insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Urheber-, des Wettbewerbs-, des Datenschutz-, des Presse-, des Strafrechts oder gegen das Jugendschutzgesetz) verstößt. Der Auftraggeber stellt COUNTDOWN von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen COUNTDOWN wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder wegen des Verstoßes gegen geltendes Recht geltend machen. Ferner ersetzt der Auftraggeber COUNTDOWN sämtliche im Rahmen der Rechtsverteidigung entstehenden erforderlichen Kosten und Aufwendungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, COUNTDOWN im Rahmen des Zumutbaren bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Sonstige Rechte und Ansprüche von COUNTDOWN bleiben unberührt. COUNTDOWN ist berechtigt, die Online-Werbung im Falle einer Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines sonstigen Rechtsverstoßes sofort einzustellen und zu sperren. |
15. | Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann COUNTDOWN jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein von COUNTDOWN zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs von COUNTDOWN liegende Umstände beeinträchtigt wird: Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hardware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall aufgrund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache, oder durch einen Ausfall des von COUNTDOWN genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung) wird COUNTDOWN den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. |
16. | Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute Schaltung der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung für COUNTDOWN unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde. Nimmt COUNTDOWN die erneute Schaltung nicht innerhalb einer ihm hierfür gestellten angemessenen Frist vor, hat die erneute Schaltung der Werbung für den Kunden kein Interesse oder ist eine erneute Schaltung für COUNTDOWN unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht des Auftraggebers zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung am Tag der Veröffentlichung zu prüfen und erkannte Mängel anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung von COUNTDOWN als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen haftet COUNTDOWN für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung. |
17. | COUNTDOWN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit COUNTDOWN nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des Mindestauftragswertes. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung für Leib und Leben sowie für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab erstmaliger Online-Veröffentlichung des Werbemittels, bei unterbliebener Online-Veröffentlichung des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, nicht jedoch für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. |
18. | Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Dresden. Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen. |